Förderungen Niederösterreich

Förderungen Sicherheitspartner

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Was wird gefördert?

Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden:

Mechanischer Schutz bei einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern:
Sicherheitstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 bis zu € 1.000,–

Elektronischer Schutz bei einem Eigenheim, Wohnhaus oder einer Wohnung:
Alarmanlagen nach ÖVE Richtlinie R2 bis zu € 1.000,–

Umfassender mechanischer Schutz bei einem Eigenheim oder Wohnhaus:
Sicherheitstüren und Sicherheitsfenster mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 bis zu € 2.000,–

Die Förderung im Überblick

  • Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
  • Die Höhe des Zuschusse beträgt 30%der anerkannten Investitionskosten,

          bis zu € 1.000,– bei Alarmanlagen
          

  • Das Ansuchen kann innerhalb von 6 Monaten nach Einbau der Sicherungsmaßnahme eingebracht werden.
  • Natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte, MieterInnen und PächterInnen

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Zum Antrag