Förderungen Burgenland
Was wird gefördert?
Das Land Burgenland fördert mechanische Vorkehrungen wie Sicherheitstüren oder Sicherheitsfenster sowie elektronische Vorkehrungen wie Alarmanlagen und Videoüberwachungssysteme. Bemessungsgrundlage sind Ihre Investitionskosten.
Es werden bis zu 30% der Kosten für mechanische Vorkehrungen und max. 1.000.- Euro für elektronische Vorkehrungen gefördert.
Die Förderung im Überblick
- Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
- Die Höhe des Zuschusse beträgt 30%der anerkannten Investitionskosten,
bis zu € 1.000,– bei Alarmanlagen
bis zu € 1.500,– bei Videoüberwachungsanlagen
(kombiniert mit Alarmanlage)
- Das Ansuchen kann innerhalb von 6 Monaten nach Einbau der Sicherungsmaßnahme eingebracht werden.
- Natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte, MieterInnen und PächterInnen
Hier finden Sie nähere Informationen und das Antragsformular.