Förderungen Burgenland

Förderungen Sicherheitspartner

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Was wird gefördert?

Das Land Burgenland fördert mechanische Vorkehrungen wie Sicherheitstüren oder Sicherheitsfenster sowie elektronische Vorkehrungen wie Alarmanlagen und Videoüberwachungssysteme. Bemessungsgrundlage sind Ihre Investitionskosten.

Es werden bis zu 30% der Kosten für mechanische Vorkehrungen und max. 1.000.- Euro für elektronische Vorkehrungen gefördert.

Die Förderung im Überblick

  • Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
  • Die Höhe des Zuschusse beträgt 30%der anerkannten Investitionskosten,

          bis zu € 1.000,– bei Alarmanlagen
          bis zu € 1.500,– bei Videoüberwachungsanlagen
          (kombiniert mit Alarmanlage)

  • Das Ansuchen kann innerhalb von 6 Monaten nach Einbau der Sicherungsmaßnahme eingebracht werden.
  • Natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte, MieterInnen und PächterInnen

Hier finden Sie nähere Informationen und das Antragsformular.